Endlich ist es so weit:
Wir dürfen unseren Dojang wieder für uns alle öffnen!

Bevor ich Euch mit den Trainingsvoraussetzungen vertraut mache, möchte ich mich bei Euch für Eure Unterstützung bedanken, dass unsere Schule diese Krise überstehen konnte! Dieses Verhalten war ein Akt absoluter Solidarität und ein wahres Zeichen des Zusammenhaltes.
VIELEN DANK!

 

Organisatorisches

      • Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
      • Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
      • Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

      • Mit der Anmeldung zum Training erkennt der/die Trainierende die aktuellen Hygieneauflagen/ Regelungen an; d.h. alle(!) Sporttreibenden bestätigen hierbei, dass aktuell keine COVID-19- verdächtigen Symptome vorliegen und dass innerhalb der vergangenen 14 Tage kein Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person oder erkrankungs-verdächtigen Personen stattgefunden hat.
      • Wir weisen unsere Mitglieder auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich hin.
      • Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
      • Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
      • Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.
      • Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht (FFP2) – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.
      • Durch die Benutzung von Boxhandschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden. Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert.
      • In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt.
      • Sportgeräte werden von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert. Hoch frequentierte Kontaktflächen (z. B. Türgriffe) werden alle 3 Stunden desinfiziert – hierbei ist geregelt, wer die Reinigung übernimmt.
      • Wo es möglich ist, bestehen unsere Trainingsgruppen aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der Trainer/Übungsleiter hat wo es möglich ist feste Trainingsgruppen.
      • Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften Masken im Fahrzeug zu tragen sind.
      • Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.
      • Sämtliche Vereinsveranstaltungen, wie Trainings, Wettkämpfe oder Versammlungen werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten.

Maßnahmen zur Testung

      • Vor Betreten der Sportanlage wird durch eine beauftragte Person sichergestellt, dass (bei den entsprechenden Inzidenzwerten) nur Personen die Sportanlage mit negativem Testergebnis betreten
      • „Selbsttests“ werden von der jeweiligen Person selbst durchgeführt. Das Formular
      • „Testbestätigung“ sowie der, mit Datum versehene Teststreifen muss vor dem Training dem jeweiligen Trainer ausgehändigt werden.

Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage

      • Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
      • Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.
      • Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
      • Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht (FFP2) auf dem gesamten Sportgelände.
      • Vor Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.
      • Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten werden kann.

Zusätzliche Maßnahmen im In-/Outdoorsport

      • Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
      • Unsere Indoor-Sportstätten werden alle 20 Minuten für ca. 3-5 Minuten gelüftet.
      • Zwischen einzelnen Trainingseinheiten werden die Pausenzeiten so geregelt, dass ein ausreichender Frischluftaustausch gewährleistet wird.
      • Entsprechende Lüftungsanlagen sind aktiv und werden genutzt.

Zusätzliche Maßnahmen in sanitären Einrichtungen

      • Bei der Nutzung unserer sanitären Einrichtungen (Toiletten) gilt eine Maskenpflicht (FFP2).
      • Sofern möglich, wird in den sanitären Einrichtungen auf eine ausreichende Durchlüftung gesorgt
      • Die sanitären Einrichtungen werden nur einzeln betreten.
      • In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt.